Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Ostrhauderfehn
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Gemeinde Ostrhauderfehn eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Im September 2018 wurde Kerstin Benedix, die als Flüchtlingssozialarbeiterin bei der Gemeinde Ostrhauderfehn beschäftigt ist, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten übertragen.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Divers beizutragen. Im Rahmen dieser Zielsetzung kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, bestehende Nachteile aufdecken und Lösungsvorschläge entwickeln, welche
- die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung
- personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder
- Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
Ein besonderes Augenmerk der Gleichstellungsarbeit in Ostrhauderfehn besteht darin, Rollenstereotypen entgegenzuwirken, die den Geschlechtern anhaften.
Aussagen, dass Frauen technisch eher unbegabt wären und Männer sich nicht um die Familie kümmern könnten, prägen nachhaltig die Selbst- und Fremdeinschätzung. Diese Rollenwahrnehmung schränkt Menschen in ihren persönlichen Freiheiten und der Gestaltung ihrer Lebensrealitäten ein.
Contra → geschlechterbezogene Vorurteile!
Pro → vielfältige Chancen!
Zudem verändert sich immer mehr die Form des Zusammenlebens in Familien, was auch eine veränderte Aufgabenverteilung der einzelnen Familienmitglieder mit sich bringt. Hier kann und darf nicht in den altbekannten Mustern gedacht werden. Sie werden der Wirklichkeit nicht mehr gerecht.
Weitere Informationen zur Gleichstellungsarbeit in Ostrhauderfehn können dem Flyer „Gleichstellungsbüro Ostrhauderfehn“ entnommen werden! Außerdem: Tipps für eine gendergerechte Sprache.